Fachkompetenz

Als Fachanwalt für Erbrecht und Rechtsanwalt biete ich Ihnen zu Ihrem Nutzen fachlich-juristische Kompetenz in den Bereichen an:

  1. Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Sozialrecht
  2. Internationales Privatrecht im Erbrecht
  3. Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
  4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
  5. Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge
  6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung, insbesondere bei Pflichtteil
  7. Grundstücksrecht

Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt für Sie ausführlich.
Ich biete Ihnen in einer eingehenden Beratung mehrere Lösungen an.